CDU Birkenwerder
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Fördermittel und Transparenz in der Gemeinde

Bericht aus der GVV vom 28.04.2026

Grafik: KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI), 2026Grafik: KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI), 2026

Kulturförderung in Birkenwerder

In der letzten Gemeindevertreterversammlung am 28.04.2026 wurde darüber abgestimmt, ob drei Kulturvereine, die ihre erforderlichen Verwendungsnachweise für erhaltene Fördermittel im letzten Jahr nicht fristgerecht eingereicht haben, entgegen der Förderrichtlinie dennoch in diesem Jahr erneut Fördermittel erhalten sollen. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, unter anderem mit Stimmen der CDU, ProBirke und der SPD/FDP-Fraktion.

Unser Ansatz ist klar: Kulturförderung ja, aber auf einer verlässlichen, transparenten und fairen Grundlage für alle Beteiligten. Dazu gehört auch, dass vereinbarte Regeln eingehalten werden und Förderentscheidungen nachvollziehbar bleiben. Nur so kann das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln dauerhaft gesichert werden.

Kulturförderung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeindelebens. Vereine, ehrenamtliches Engagement und kulturelle Projekte tragen wesentlich zur Lebensqualität in Birkenwerder bei und verdienen grundsätzlich Unterstützung.

Gleichzeitig handelt es sich bei Fördermitteln um öffentliche Gelder. Diese stammen aus Steuereinnahmen und erfordern daher einen besonders sorgfältigen, transparenten und verantwortungsvollen Umgang. Aus diesem Grund bestehen klare Regelungen für die Vergabe von Fördermitteln, insbesondere auch im Hinblick auf die fristgerechten Nachweise über deren ordnungsgemäße Verwendung.

Diese Vorgaben dienen nicht dazu, Engagement zu erschweren oder bürokratische Hürden aufzubauen. Sie stellen vielmehr sicher, dass die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar bleibt und gegenüber der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

Werden festgelegte Fristen und Nachweispflichten der Verwendung der Fördermittel aus dem Vorjahr nicht eingehalten, ist eine Förderung rechtlich und politisch problematisch. Eine nachträgliche Aufweichung solcher Regelungen würde zudem einen Präzedenzfall schaffen und die Verbindlichkeit bestehender Vorgaben grundsätzlich in Frage stellen. Langfristig würde dies die Gleichbehandlung aller Antragsteller gefährden und bei den übrigen Vereinen, die sich an die Regelungen halten, die Frage aufwerfen, warum sie sich an die Regeln halten müssen, während dies für andere nicht gilt.

 

Audiolivestream

Neben der Entscheidung zu den Fördermitteln wurde in der Gemeindevertreterversammlung auch ein gemeinsamer Antrag von CDU, SPD/FDP-Fraktion und ProBirke beschlossen. Künftig sollen die öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung per Audio-Livestream übertragen und zeitweise auch als Aufzeichnung verfügbar gemacht werden.

Die Audio-Lösung bietet klare Vorteile gegenüber dem bisherigen Video-Streaming: Sie ist technisch deutlich stabiler, einfacher umzusetzen und verursacht geringere Kosten. Zudem wird dem Datenschutz in besonderer Weise Rechnung getragen, da auf Bildaufnahmen verzichtet wird und somit Persönlichkeitsrechte besser geschützt werden.

Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Bürgernähe gegangen. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Sitzungen auch dann zu verfolgen, wenn eine persönliche Teilnahme nicht möglich ist, sei es aus beruflichen, gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen.

Aus unserer Sicht ist dies eine sinnvolle und ausgewogene Lösung, die Transparenz stärkt, die demokratische Teilhabe verbessert und gleichzeitig praktikabel sowie wirtschaftlich umsetzbar ist.